Wissenswertes rund um das Taxifahren

Hier möchten wir unsere Kunden über die wichtigsten Dinge beim Taxifahren aufklären und natürlich auch einige Mythen aus der Welt schaffen.

Der Taxitarif

Hast du dich auch schon mal gefragt, wie der Preis auf der Taxiuhr eigentlich zustande kommt? Da uns diese und ähnliche Fragen oft erreichen, wollen wir dich hier einmal über den Taxitarif aufklären:

Gesetzlich festgelegt

Grundsätzlich ist ein Taxitarif ein vom Gesetzgeber festgelegter Preisrahmen, der bestimmt, wie viel ein Taxifahrer für eine bestimmte Strecke oder Fahrt verlangen darf. Der Tarif wird von den zuständigen Behörden, bei uns ist das der Kreis Steinfurt, festgesetzt und beinhaltet in der Regel verschiedene Faktoren wie die Anzahl der beförderten Personen, die Entfernung, die Fahrzeit, die Uhrzeit und die Wartezeit. 

Je nach Fahrtziel gibt es keinen Verhandlungsspielraum

In Deutschland ist der Taxitarif für jede Stadt oder Region unterschiedlich und wird von der zuständigen Verkehrsbehörde festgelegt. Der Tarif muss für alle Taxiunternehmen innerhalb dieser Stadt oder Region gelten, sodass alle Taxifahrer die gleichen Preise verlangen. Innerhalb dieser Region, auch Pflichtfahrgebiet genannt, gilt nicht nur eine Beförderungspflicht, sondern eben jener Preis. Dieser darf weder über- noch unterschritten werden. 

Deswegen hat ein Taxifahrer normalerweise keinen Spielraum bei der Gestaltung des Preises. Zumindest innerhalb seines Pflichtfahrgebietes. Der Fahrer kann jedoch zusätzliche Gebühren wie Flughafenzuschläge oder Nachtzuschläge verlangen, wenn diese in seinem Tarif vorgesehen sind. 

Darf man denn überhaupt keine Festpreise machen? Doch, natürlich darf man, aber…

Für Fahrten, welche über das Pflichtfahrgebiet hinaus gehen, ein typisches Beispiel für unsere Gegend sind hier Fahrten nach Münster, gilt der Taxitarif nicht. Man kann hier den Tarif anwenden, muss es aber nicht. Für Fahrten, deren Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebiets liegen, gilt: Freie Verhandlungen sind hier möglich. Allerdings bedeutet dies auch, dass, falls du dich mit dem Taxifahrer nicht einig wirst, der Taxifahrer hier keine Beförderungspflicht hat. Sprich er muss dich nicht befördern. Auch bei der Wahl der Route hat der Fahrer eine gewisse Entscheidungsfreiheit, jedoch darf er dabei den Tarifrahmen nicht überschreiten. 

Was kann ich tun, wenn etwas nicht ordnungsgemäß läuft?

Es ist wichtig zu beachten, dass Taxifahrer den Fahrgast vor Beginn der Fahrt über den Preis informieren müssen. Hierfür kann man als Taxifahrer beispielsweise eine Preisliste zur Verfügung stellen. Wenn der Taxifahrer sich nicht an den Tarif hält oder sich unangemessen verhält, kann der Fahrgast sich an die zuständige Behörde, hier der Kreis Steinfurt, wenden und Beschwerde einreichen. Wichtig hierbei: Am besten merkst du dir die gelbe einmalige Konzessionsnummer der Taxe. Dadurch ist eine eindeutige Identifikation sichergestellt. 

Woran erkenne ich eigentlich ein (freies) Taxi?

 
Wenn man in Nordrhein-Westfalen unterwegs ist und ein Taxi benötigt, gibt es einige Dinge, auf die man achten sollte, um sicherzustellen, dass man ein offizielles Taxi nimmt und nicht in einen Betrug gerät. 

Das Taxi-Schild

Das erste, was man tun sollte, ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug ein Taxi-Schild auf dem Dach hat. Dieses Schild muss beleuchtet sein, wenn das Taxi frei ist und Fahrgäste aufnehmen kann. Wenn das Schild nicht beleuchtet ist, bedeutet dies normalerweise, dass das Taxi gerade nicht verfügbar ist oder bereits besetzt ist. 

Farbe des Fahrzeugs

Ein weiteres Merkmal, an dem man ein Taxi erkennen kann, ist die Farbe des Fahrzeugs. In Nordrhein-Westfalen sind Taxen in der Regel in dem typischen hellelfenbein. Es gibt jedoch auch andere Farben von Taxen. Dies unterscheidet sich je nach Bundesland. 

Die Konzessionsnummer

Ein weiterer Hinweis darauf, dass es sich um ein offizielles Taxi handelt, ist die Kennzeichnung auf dem Fahrzeug. Jedes Taxi muss eine Ordnungsnummer haben. Meist sind diese Ordnungsnummern hinten auf der Heckscheibe und vorne auf dem Armaturenbrett zu finden. Wenn das Fahrzeug keine Ordnungsnummer hat, ist es kein offizielles Taxi!

Also…

Wenn man ein Fahrzeug gefunden hat, das

  • in hellelfenbein lackiert ist,
  • eine (gelbe) Konzessionsnummer auf der Heckscheibe kleben hat und
  • ein Taxi-Schild auf dem Dach hat, welches im Idealfall auch noch leuchtet,


dann hat man ein freies, fahrbereites und offizielles Taxi gefunden! 

Insgesamt gibt es also einige Merkmale, an denen man ein offizielles Taxi in Nordrhein-Westfalen erkennen kann. 

Muss ich das erste Taxi in der Reihe nehmen? Und muss der Fahrer mich überhaupt befördern?

Taxifahrer haben eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Fahrgästen. Sie sind verpflichtet, ihre Passagiere sicher und zuverlässig an ihr Ziel zu bringen. Doch wie sieht es mit der Wahl des Taxis und des Sitzplatzes aus? Und was bedeutet eigentlich die sogenannte Beförderungspflicht?

Der Kunde darf das Taxi frei wählen

Am Taxistand kann der Fahrgast grundsätzlich jedes beliebige Taxi wählen. Auch wenn er oft an das erste Taxi am Stand verwiesen wird, muss er sich nicht daran halten. Der Fahrgast hat auch das Recht, den Sitzplatz im Taxi selbst auszusuchen. Die meisten Taxifahrer sind auch bereit, Gepäck oder Einkaufstüten zu verstauen.

Muss ein Taxifahrer mich überall hinfahren, wo ich möchte?

Innerhalb bestimmter Gebiete, den sogenannten Pflichtfahrgebieten, gilt für Taxifahrer eine Beförderungspflicht. Das bedeutet, dass der Fahrer auch kurze Strecken ohne Einschränkungen befördern muss. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Wenn der Kunde angetrunken oder aggressiv ist, darf der Fahrer die Beförderung verweigern. 

Auch Haustiere müssen grundsätzlich befördert werden. Wenn der Fahrer jedoch eine Bedrohung für sich oder andere Menschen sieht, kann er die Beförderung verweigern. Die Taxitarifordnungen der einzelnen Städte regeln hier, ob für das Tier ein Zuschlag fällig wird. Blindenhunde hingegen müssen immer kostenfrei mitgenommen werden.

Was kann ich machen, wenn der Fahrer gegen seine Beförderungspflicht verstößt?

Es ist wichtig, dass Taxifahrer ihre Pflichten ernst nehmen und sich an die Beförderungspflicht halten. Eine Verweigerung der Beförderung ohne triftigen Grund kann zu Konsequenzen führen, wie zum Beispiel einer Geldstrafe oder dem Entzug der Taxilizenz. Fahrgäste haben jedoch auch eine gewisse Verantwortung und sollten sich respektvoll und höflich gegenüber dem Taxifahrer verhalten. Sollte ein Taxifahrer seinen Pflichten nicht nachkommen, ist es am besten, wenn man sich die Konzessionsnummer und das Kennzeichen der Taxe notiert. Mit diesen Daten sind seitens der zuständigen Behörde, bei uns ist dies der Kreis Steinfurt, Sanktionen möglich.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Taxifahrer eine Beförderungspflicht innerhalb bestimmter Gebiete haben und auch Haustiere befördern müssen. Eine Verweigerung der Beförderung ist nur in Ausnahmefällen, wie bei aggressivem Verhalten oder einer Bedrohung, erlaubt. Fahrgäste haben das Recht, jedes beliebige Taxi am Stand zu wählen und den Sitzplatz im Taxi selbst auszusuchen.